Wiese, Weiden, Äcker, Rebberge

Extensiv genutzte Landwirtschaftsflächen – etwa Magerwiesen und -weiden, Ried- und Streuewiesen – sind wichtige Zauneidechsenlebensräume. Entscheidend ist, dass aus-reichend Inseln aus Gebüschgruppen, Hecken, Altgras, Totholzstrukturen oder Steinhaufen vorhanden sind. 

Dauerhaft brachliegende oder sehr extensiv genutzte Saumbiotope bilden im Kulturland wichtige Lebensräume für die Zauneidechse.  Kleinstrukturen wie Asthaufen, Steinhaufen oder Trockenmauern können die Säume ergänzen.
Dauerhaft brachliegende oder sehr extensiv genutzte Saumbiotope bilden im Kulturland wichtige Lebensräume für die Zauneidechse. Kleinstrukturen wie Asthaufen, Steinhaufen oder Trockenmauern können die Säume ergänzen.

Besonders attraktiv sind Randbereiche, die über ein üppiges Angebot an Kleinstrukturen und mehrjährige Kraut- und Altgrassäume verfügen. Selbst im intensiv genutzten Kulturland können derartige Saumbiotope ein wertvoller  Lebensraum für Zauneidechsen sein. Diese stehen auch einer maschinellen Bewirtschaftung kaum im Wege.  Besonders geeignet sind flachgründige, nährstoffarme Standorte.

Förderung und Erhalt der Strukturvielfalt im Kulturland

Mit verhältnismässig geringem Aufwand kann man die Strukturvielfalt auf Wiesen und Weiden oder am Rand von Ackerland und Rebbergen erhalten und fördern. Besonders geeignet sind dafür Randbereiche, Böschungen und  Stellen, wo die Bewirtschaftung durch bestehende Hindernisse erschwert ist. Zum Vorgehen einige Vorschläge:

  • Bestehende Kleinstrukturen und Saumbiotope im Kulturland unbedingt erhalten.
  • Im Randbereich von Wiesen, Weiden und Äckern dauerhafte Brachstreifen ausscheiden. Diese so selten wie mög-lich und alternierend mähen, oder es bei der Entbuschung bewenden lassen. Derartige Säume dienen in erster Linie der Vernetzung von Teillebensräumen. 
  • In Äckern aufgelesene Steine (Lesesteine) nicht abführen, sondern auf den dauerhaften Brachstreifen oder an anderen geeigneten Stellen – zum Beispiel bei Leitungsmasten, Bauwerken, Weggabelungen und so weiter – zu Haufen oder Wällen schichten. Hier auch Asthaufen anlegen, wenn geschnittenes Gehölz anfällt.
  • Bestehende Haufen und Wälle von Lesesteinen wie auch Trockenmauern mit Altgras- und Krautsäumen umgeben. 
  • Brachstreifen mit Kleinstrukturen und andere Saumbiotope nicht düngen.
  • Die Beweidung von bestehenden oder geplanten Lebensräumen für Zauneidechsen idealerweise grossflächig und extensiv durchführen. Wichtig ist, dass auf der Weide auch wenig oder gar nicht beweidete Säume und Vegetationsinseln erhalten bleiben. 
  • Entlang von Waldrändern, Hecken und Fliessgewässern oder im Bereich von Kleinstrukturen nicht beweidete Bereiche auszäunen. Solche Saumbiotope nur als Herbstweide nutzen oder sporadisch mähen.
  • Gehölze, wenn nötig, manuell zurückschneiden. Gut ist, wenn man einen Verbuschungsgrad von bis zu 25 Prozent toleriert. Kleinwüchsige, dornige Arten sind zu fördern. 
  • Vorhandene Versteckmöglichkeiten wie Steinhaufen, Holzstapel, Bretterbeigen, Eternit- und Wellblechstapel, Mauerreste und so weiter – auch wenn sie vielleicht unordentlich wirken mögen – erhalten. Dies gilt auch für nicht gemähte Säume. Solche sind sehr wertvoll für die Zauneidechse.

Neue Strukturen schaffen

Sinnvoll sind umfangreichere Massnahmen auch am Rand von strukturarmen Wiesen und Weiden, wo die Zaun-eidechse noch nicht vorkommt. Ebenso im Randbereich von Äckern oder Rebbergen. Vorschläge:

  • Vor allem gut besonnte Randbereiche durch die Anlage von Kleinstrukturen aufwerten. Dazu gehören Wurzel-stock-Sandhaufen, Totholzstrukturen aller Art, Steinhaufen und -wälle, Trockenmauern. An solchen Stellen sind dauerhafte Altgras- und Krautsäume besonders sinnvoll.
  • Sehr nährstoffreiche, gut besonnte Böschungen allenfalls von Humus befreien und mit einer geeigneten Blumen-wiesenmischung neu ansäen (zum Beispiel UFA-Wildblumenwiese trocken CH oder UFA-Böschungsmischung trocken CH). Kahlstellen zulassen, ja solche sogar vorsehen.
  • Stark verbuschte Weiden und Wiesen wieder auslichten. Schnittgut zu Haufen aufschichten.
  • Idealerweise Holzlattenzäune zur Abgrenzung der Bewirtschaftungsparzellen erstellen. Besonders geeignet sind «Schärhäge» oder Doppelzäune. Begleitstrukturen – etwa Gebüschgruppen, Haufen mit Lesesteinen oder Tot-holz – anlegen.
  • Feld- und Fahrwege nicht asphaltieren. Ihr Randbereich eignet sich hervorragend für Aufwertungsmassnahmen.
  • Strukturreiche Niederhecken anlegen und diese als solche pflegen.

Reptilienfreundlich mähen

Um Verluste in der Zauneidechsenpopulation zu vermeiden oder zu verringern, mäht man Standorte, wo die  Zauneidechse vorkommt, möglichst schonend. Dabei gilt:

  • Schnitthöhe mindestens zehn Zentimeter. Wenn möglich sogar mehr.
  • Mahd vorzugsweise mit Balkenmäher, Sense oder allenfalls Motorsense. Verzicht auf Mulchgeräte,  Schlegelmähköpfe, Kreiselmäher oder Mähaufbereiter. 
  • Besondere Rücksichtnahme ist im Bereich von Kleinstrukturen aller Art erforderlich. Hier, wenn möglich,  Rückzugsbereiche für Zauneidechsen stehen lassen.
  • Dauerhafte Brachstreifen wenn immer möglich im Mehrjahresrhythmus abwechslungsweise mähen. Zum Beispiel mäht man in jedem Jahr nur einen Drittel der Fläche.
  • Grundsätzlich ein möglichst abwechslungsreiches, vielfältiges Mähmuster anstreben, damit jederzeit Flächen im Idealzustand verfügbar sind. Lieber einmal zu wenig mähen als einmal zu viel.
  • Maschinelle, sehr eingreifende Arbeiten wenn möglich im Spätherbst oder ausserhalb der Aktivitätszeit der Tiere – vor Sonnenaufgang oder an kalten, bedeckten Tagen – durchführen.
  • Schnittgut wenn möglich abführen, aber keine Geräte mit Absaugtechnik einsetzen. 
  • eben, damit jederzeit Flächen im Idealzustand verfügbar sind. Lieber einmal zu wenig mähen als einmal zu viel.

Wertvolle Lebensraumstrukturen im Kulturland

1 Dauerhafter Altgrasstreifen

2 Gebüschgruppen und Niederhecken

3 Totholzhaufen

4 Extensiv genutzte Böschung

5 Steinwälle, Steinhaufen und Trockenmauern

6 Kraut- oder Altgrassaum am Waldrand

 


Biodiversitätsbeiträge gemäss Direktzahlungsverordnung

Nicht gedüngte Wiesen und Weiden können als Biodiversitätsförderfläche angemeldet und finanziell abgegolten werden. Bei der Mahd kann 10 Prozent der Fläche als Rückzugsstreifen stehen gelassen werden, entlang von Fliessgewässern und in Weiden sind 20 Prozent unproduktive Kleinstrukturen möglich. Mulchen ist verboten.  Das Schnittgut muss abgeführt werden. Die Verwendung des Schnittguts zur Anlage von Ast- und Streuhaufen als Unterschlupf für Tiere ist erlaubt.