Gewässerräume

Naturnahe Uferbereiche, die über eine hohe Strukturvielfalt verfügen,  werden nicht nur von wasserliebenden Reptilien wie der Ringelnatter besiedelt. Sie gehören auch zu den bedeutenden Lebensräumen der Zauneidechse.

Vielerorts besiedeln Zauneidechsen den Uferbereich von Fliess- und Stehgewässern. Die Tiere meiden aber die deckungsarmen Kies- und Geröllflächen.
Vielerorts besiedeln Zauneidechsen den Uferbereich von Fliess- und Stehgewässern. Die Tiere meiden aber die deckungsarmen Kies- und Geröllflächen.

Zauneidechsen besiedeln gerne künstliche Uferverbauungen wie Dämme aller Art, Blockwurf, Steinkörbe oder sogar alte, teilweise  abgetragene Betonverbauungen. Ökologische Aufwertungen des Gewässerraums sind eine Chance für die Zauneidechse. Dennoch bergen sie auch Risiken. Vor allem, wenn sie bestehende Lebensräume beeinträchtigen, oder wenn diese dadurch gar verloren gehen. 

Reptilienfreundliche Gestaltung von Gewässerräumen

Für Reptilien bedeutend sind vor allem jene Flächen, die nur selten von Hochwasserereignissen tangiert werden. Die Umlagerungsflächen im Gerinne hingegen nutzt die Zauneidechse kaum als Lebensraum. Sie werden zu häufig überflutet und sind zu vegetationsarm. Hier fehlt den Eidechsen die Deckung. Deshalb gilt: 

  • Gerinne so ausgestalten, dass eine möglichst grosse Gewässerdynamik spielen kann. Ufer erodieren lassen. Vor allem extreme Hochwasser können offene, sonnige Stellen und ein gutes Angebot an Versteckplätzen schaffen. Dies, wenn dabei Schwemmholzhaufen und Geröllablagerungen entstehen. 
  • Uferböschungen, die neu gestaltet werden, sollte man nicht, oder nur stellenweise humusieren. Jedenfalls gezielt immer auch offene, vegetationsarme Stellen und Kleinstrukturen einplanen.
  • Neue Uferverbauungen als Blockwurf ausführen. Grosse Blöcke sollte man aber mit kleineren Bruch- oder Bollen-steinen – Durchmesser von 20 – 40 Zentimetern – ergänzen. Vor allem grosse Hohlräume zwischen den Blöcken oberhalb der Hochwasserlinie mit kleinerem Material ausfüllen. Oberhalb des Blockwurfs gezielt Steinhaufen mit dem gleichen Material anlegen. 
  • Auch Steinkörbe (Gabionen) lassen sich als Uferverbauung einsetzen. Neue Stützbauwerke mit Bruch- oder Bollen-steinen hinterfüllen. Dabei weisen 80 Prozent des Materials einen Durchmesser von 20 – 40 Zentimetern auf.
  • Uferböschungen nur zurückhaltend mit Gehölzen bepflanzen. Dabei niederwüchsige Dornensträucher bevorzugen.
  • Von Zauneidechsen oder anderen Reptilienarten besiedelte, alte Uferverbauungen – vor allem Dämme oder 
  •  Mauerwerk in Trockenbauweise – nicht entfernen, sondern stehen und erodieren lassen. 
  • Oberhalb der Hochwasserlinie eine ausreichende Anzahl an Kleinstrukturen anlegen. Sinnvoll sind beispielsweise langgezogene, in den Boden eingelassene Haufen aus Bollensteinen. Diese können Geröllablagerungen von extre-men Hochwasserereignissen gleichen. Sinnvoll sind aber auch Totholzstrukturen und Wurzelstock-Sandhaufen.
  • Übersarte Flächen nicht komplett verbuschen und verwalden lassen.

Differenzierte Pflege der Gewässerufer

Ebenso wichtig wie die Gestaltung des Gewässerraums ist die Pflege der Uferbereiche. Sie ist entscheidend für den Reichtum an Strukturen am Rand der Gewässer. Zu beachten gilt:

  • Ufernahe Landwirtschaftsflächen möglichst grosszügig als Biodiversitätsförderflächen ausscheiden. Je nach  Begebenheit kommen dafür folgende Flächentypen in Frage: Extensiv genutzte Wiesen, Streueflächen,  Uferwiesen oder Ufergehölze mit Krautsaum.
  • Ufergehölze zielgerichtet pflegen. Strauchgürtel mehrheitlich niedrig und lückig halten. 
  • Gehölzschnitt oberhalb der Hochwasserlinie zu Haufen schichten.
  • Uferbereich gestaffelt und mosaikartig mähen. Vor allem in der Nähe von Kleinstrukturen grosszügig Säume,  Wiesenbrachen und Röhricht stehen lassen. Diese nur in mehrjährigem Turnus mähen. 
  • Im Rahmen der Pflege zusätzliche Kleinstrukturen wie Lesesteinhaufen und Totholzstrukturen anlegen. 

Wertvolle Lebensraumstrukturen im Gewässerraum

1 Totholzhaufen und liegendes Totholz

2 Steinhaufen aus Bollensteinen

3 Extensiv gepflegte Uferböschung 

4 Gebüsch mit Kraut- oder Altgrassaum

5 Naturnahe Uferverbauung mit

   Hinterfüllung aus Bollensteinen


Biodiversitätsbeiträge gemäss Direktzahlungsverordnung

Das neue Gewässerschutzgesetz schreibt entlang von Fliessgewässern eine extensive Nutzung der Gewässer-räume vor. Die extensiv genutzten Uferbereiche können als Biodiversitätsförderfläche angemeldet werden. Innerhalb von angemeldeten Wiesen können unproduktive Kleinstrukturen bis zu einem Anteil von höchstens 20 Prozent der Fläche mitgerechnet werden.